Rechtsschutz

Für wen gilt die Rechtsschutzversicherung?

Versicherungsschutz haben der Versicherungsnehmer, sein in häuslicher Gemeinschaft lebender Ehegatte oder Lebensgefährte und deren minderjährige Kinder. Im Kfz-Rechtsschutz zusätzlich die berechtigten Lenker und Insassen.

Was bezahlt die Rechtsschutzversicherung?

Die Rechtsschutzversicherung bezahlt die Kosten in allen Instanzen für:

  • Rechtsanwalt oder Notar
  • Gericht, Zeugengebühren, vom Gericht bestellte Sachverständige
  • Auch die Prozesskosten des Gegners, falls sie dafür aufkommen müssen
  • Den Vorschuß einer Strafkaution im Ausland (etwa nach einem Verkehrsunfall, damit sie vor einer drohenden Inhaftierung bewahrt bleiben
  • Reisekosten im Zusammenhang mit einem Gerichtsverfahren im Ausland
  • Wahlweise Mediation (außergerichtliche Konfliktlösung)

Welche Rechtsbereiche werden angeboten?

Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutz:

Zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegenüber Dritten und zur Verteidigung in Strafverfahren wegen fahrlässiger strafbarer Handlungen oder Unterlassung.

Leistungsbeispiele:

  • Als Fußgänger werden Sie von einem Kfz angefahren und wollen nun Schmerzensgeld einfordern
  • Wegen angeblicher fahrlässiger Körperverletzung werden Sie angeklagt um müssen vor Gericht verteidigt werden
  • Beim Gang auf die Restauranttoilette stürzen Sie über die halterlose Treppe und verletzen sich dabei – sie fordern Schmerzensgeld

Allgemeiner Vertrags-Rechtsschutz:

Versichert gilt die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen aus schuldrechtlichen Verträgen des Versicherungsnehmers.

Leistungsbeispiele:

  • Streit mit dem Lieferanten über eine Ware, die sich als defekt herausstellt
  • Nach der Urlaubsreise entsteht ein Streit mit dem Veranstalter über die mangelhafte Leistungserfüllung
  • Reparatur und Garantiestreitigkeiten mit Dienstleistern und Handwerkern

Sozialversicherungs-Rechtsschutz

Der Versicherungsschutz umfasst die Wahrnehmung rechtlicher Interessen gegenüber den Sozialversicherungsträgern.

Leistungsbeispiele:

  • Streit mit dem Sozialversicherer über die Genehmigung eines Medikamentes oder einer speziellen Behandlung
  • Uneinigkeit über die geforderten Beitragszahlungen

Verkehrs-Rechtsschutz

Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen (Personen, Sach- oder Vermögensschaden) im Zusammenhang mit der Verwendung des Kfz.

Verteidigung in Strafverfahren wegen eines Verkehrsunfalles oder Übertretung von Verkehrsvorschriften. Weiters die Vertretung im Verfahren wegen Entzug der Lenkerberechtigung und Streitigkeiten aus Verträgen rund um das Kfz.

Leistungsbeispiele:

  • Nach einem Unfall wird die Verschuldensfrage vom Gegner bestritten
  • Sie möchten Ihre Schmerzensgeldforderungen durchsetzen
  • Es entstehen Streitigkeiten über die Höhe einer Reparaturrechnung

Beratungs-Rechtsschutz

Der Versicherungsschutz umfasst die Kosten einer mündlichen Rechtsauskunft durch einen vom Versicherer ausgewählten Rechtsanwalt oder Notar.

Leistungsbeispiel:

  • Sie haben eine rechtliche Frage und möchten den fachkundigen Rat eines Rechtsanwaltes einholen

Arbeitsgerichts-Rechtsschutz

Vertretung bei rechtlichen Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber.

Leistungsbeispiele:

  • Sie möchten Einspruch gegen eine ungerechtfertige Kündigung erheben
  • Es bestehen Uneinigkeiten mit dem Arbeitgeber betreffend der Abrechnung von Überstunden oder des Urlaubsanspruches

Erb- und Familien-Rechtsschutz

Der Versicherungsschutz umfasst die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen vor österreichischen Gerichten aus dem Bereich des Erbrechtes, der Rechte zwischen Eltern und Kindern, dem Eherecht, des Vormundschafts- und Sachwalterrechtes.

Leistungsbeispiele:

  • Ein Sie zu Unrecht benachteiligendes Testament muss gerichtlich angefochten werden
  • Alimente bzw. Unterhaltszahlungen müssen vom geschiedenen Ehepartner gerichtlich eingefordert werden.

Rechtsschutz für Grundstückeigentum und Miete

Versicherungsschutz hat der Versicherungsnehmer in seiner Eigenschaft als Eigentümer, Vermieter, Verpächter, Mieter, Pächter oder dinglich Nutzungsberechtigter aus Streitigkeiten über Miet- und Pachtverträge, nachbarrechtliche Ansprüche und dingliche Rechte.

Leistungsbeispiele:

  • Von Seiten des Vermieters wird eine ungerechtfertigte Kündigung ausgesprochen
  • Wiederholt terrorisiert Sie Ihr Nachbar mit Lärm
  • Uneinigkeiten über die Abrechnung der Betriebskosten entstehen

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