Gesundheitsvorsorge

Krankenversicherung

Die Krankenversicherung dient im Allgemeinen zur Absicherung vor den finanziellen Folgen medizinischer Behandlungen. Nach Abschluss eines Krankenversicherungsvertrages besteht eine allgemeine Wartezeit von 3 Monaten (für Schwangerschaften 9 Monate). Dies bedeutet, dass innerhalb der Wartefrist nur akute Infektionskrankheiten und Unfälle Deckung finden.

Nach Ablauf dieser Frist besteht jedoch voller Schutz. Besitzt der Kunde erst einmal eine Krankenversicherung, so kann die Versicherungsgesellschaft – sofern der Kunde seinen Verpflichtungen wie der Prämienzahlung nachkommt – den Vertrag auf Lebzeit des Versicherten nicht mehr kündigen.

Seitens des Kunde besteht selbstverständlich ein Kündigungsrecht.

In der Krankenversicherung werden folgende Bereiche unterschieden:

Krankenhauskosten-Versicherung (Stationärer Tarif)

Die Krankenhauskostenversicherung übernimmt die Kosten eines Spitalsaufenthaltes in der Sonderklasse.

Die Vorteile auf einen Blick:

  • Aufenthalt in Privatspital möglich
  • Sonderklasse 1-Bett-Zimmer möglich
  • Freie Wahl des Arztes
  • Keine langen Wartezeiten – schnelle Terminvergabe
  • Keine Tageskosten
  • Unter bestimmten Umständen Rückvergütung von 1-3 Monatsprämien jährlich
  • 25% der Beiträge können als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden

Bei Abschluss einer Krankenversicherung müssen detaillierte Fragen zum Gesundheitszustand beantwortet werden. Es empfiehlt sich, diese gewissenhaft zu beantworten, da ein Verschweigen von bestehenden Erkrankungen oder Leiden zur Leistungsfreiheit des Versicherers führen können.

Innerhalb der Krankenhauskosten-Versicherung bestehen unterschiedlichste Tarif-Wahlmöglichkeiten. So können z.B. Selbstbehalte vereinbart werden, die die Prämie deutlich verringern.

Privatarzt-Versicherung (ambulanter Tarif)

Dieser Tarif stellt eine Ergänzung zur Krankenhauskosten-Versicherung dar. Versichert gelten medizinische Leistungen ohne stationären Aufenthalt in einem Krankenhaus.

Unter anderem werden folgende Leistungen erbracht:

  • Honorare von Privat-Ärzten
  • Verordnete Medikamente (bzw. Selbstbehalte)
  • Heilbehelfe, Brillen, Kontaktlinsen
  • Ambulant durchgeführte Operationen
  • Alternativmedizin
  • Homöopathie, Akupunktur
  • Wahlweise Zahnbehandlungen

Tipp: Wird eine Privatarzt-Versicherung gemeinsam mit einer Krankenhauskostenversicherung abgeschlossen, so bieten die Versicherer meist Paket-Nachlässe und – bei Schadenfreiheit – Prämienrückvergütungen.

Krankenhaustaggeld-Versicherung

Der Versicherte erhält pro Tag des stationären Aufenthaltes in einem Krankenhaus, die vereinbarte Summe. Dieser Tarif ist vor allem für jene Personen interessant, die bei längereen Spitalsaufenthalten mit finanziellen Nachteilen durch Verdienstentgang zu rechnen haben (Trinkgelder, Provisionen).

Krankengeld-Versicherung

m Gegensatz zur Krankenhaustaggeld-Versicherung, leistet die Krankengeld-Versicherung für jeden Tag der Arbeitsunfähigkeit (Krankenstand) in Folge Krankheit oder Unfall den vereinbarten Tagsatz.

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